Skyballooning GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen ( AGBB)


  1. Mit der Bezahlung des Fahrpreises kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und dem Unternehmen Skyballooning GmbH zustande und der Fahrgast erwirbt den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon des Unternehmens mit einer Fahrtdauer entsprechend der Buchung. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 80% der Mindestfahrtdauer als vertragsmäßig durchgeführt.

  2. Der Gutschein / Fahrschein ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt.3 dieser AGBB erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes ( § 20 ) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

  3. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.ä. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern sollte 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30m betragen. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift.

  4. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, wie u.a.:

    Das Ein- und Aussteigen in den bzw. aus dem Ballonkorb erfolgt ausschließlich nach Aufforderung des Piloten!

    Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot. Angetrunkenen und unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die Befärderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

  5. Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen Dingen wetterfeste Kleidung und feste Schuhe ( Keine Absätze ! ).

  6. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.

  7. Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Gutscheines / Fahrscheines mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Der Startplatz wird am Starttag vom Piloten ausgewählt. Am Starttag muss der Passagier zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung setzen, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. Ein neuer Termin, nach einer wetterbedingten Absage, kann problemlos telefonisch vereinbart werden. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen sind ausgeschlossen.

  8. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Gutschein / Fahrschein ersatzlos.

  9. Der Gutschein / Fahrschein ist erst nach vollständiger Bezahlung einlösbar.

  10. Regulärer Preis für Ballonfahrten ohne Berücksichtungung von Sonderprogrammen, gültig ab 1. Januar 2015:

    240,- Euro für eine Person
    230,- Euro pro Person bei Buchung von 2 - 3 Personen
    220,- Euro pro Person bei Buchung von 4 - 6 Personen
    180,- Euro pro Kind bis 15 Jahre

  11. Tritt der Fahrgast von dem Beförderungsvertrag zurück, werden für Gebühren und Verwaltungsaufwand folgende Kosten berechnet:

    - innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschlußpauschal 20,00 €
    - ab dem 31. Tag nach Vertragsabschlußpauschal 30,00 €
    - nach Ablauf der Hälfte der Gültigkeit des Gutscheines / Fahrscheines

    50% des Fahrpreis


  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Gutscheinen / Fahrscheinen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Potsdam.

 

 

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